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AUFGEPASST bei Online-Auktionen!

15.06.2011 10:22 von Tobias Tubach

Das Landgericht Dortmund hält eine 14-tägige Widerrufsfrist bei eBay-Auktionen für bedenklich. Für Sie als Online-Händler sind folgende Informationen von wichtiger Bedeutung.

Online-Händler müssen Ihre Widerrufsbelehrung ändern! Ein Vertragsabschluss kommt bereits dann zustande, wenn das Höchstgebot abgegeben wird. Dies kann schon zu Beginn einer Auktion sein. Der Höchstbietende erhält die Widerrufsbelehrung jedoch erst zum Auktionsende in Textform. Dazwischen kann ein längerer Zeitraum liegen. Deshalb sollten eBay-Händler ihre Widerrufsfrist bei Auktionen auf 1 Monat festlegen.





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